Die Tarifparteien der Zeitarbeitsbranche, der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) und die DGB-Tarifgemeinschaft, haben für den Zeitraum 2025 bis 2027 mehrstufige Entgelterhöhungen vereinbart. Nach der ersten Anhebung zum Jahresbeginn 2026 profitieren Zeitarbeitnehmer seit dem 1. September 2026 von einer weiteren tariflichen Lohnsteigerung.
Die neuen Tarifentgelte stärken die Attraktivität der Zeitarbeit und sorgen für eine Verbesserung der Einkommenssituation der Beschäftigten.
Übersicht
Nach der bereits zum 1. Januar 2026 erfolgten Erhöhung wurden die Tarifentgelte zum 1. September 2026 um weitere 2,5 Prozent angehoben. Eine zusätzliche Steigerung um 3,5 Prozent ist zum 1. April 2027 vorgesehen.
| Entgeltgruppe | Seit 01.09.2026 | Ab 01.04.2027 |
| EG 1 | 15,33 € | 15,87 € |
| EG 2a | 15,67 € | 16,22 € |
| EG 2b | 16,08 € | 16,64 € |
| EG 3 | 17,11 € | 17,71 € |
| EG 4 | 18,09 € | 18,72 € |
| EG 5 | 20,27 € | 20,98 € |
| EG 6 | 22,52 € | 23,31 € |
| EG 7 | 26,20 € | 27,12 € |
| EG 8 | 28,04 € | 29,02 € |
| EG 9 | 29,42 € | 30,45 € |
Was bedeutet das für Unternehmen und Beschäftigte?
Für Personaldienstleister bedeutet der Tarifabschluss eine Anpassung von Kundenkalkulationen, Stundenverrechnungssätzen und Personalbudgets. Unternehmen, die Zeitarbeit einsetzen, sollten die höheren Tarifentgelte bei ihrer Personalplanung berücksichtigen.
Für Beschäftigte ergeben sich dagegen spürbare Einkommensverbesserungen. Darüber hinaus steigen auch tariflich gekoppelte Leistungen wie das Urlaubs- und Weihnachtsgeld automatisch mit den vereinbarten Entgelterhöhungen.


