Zeitarbeit — auch Arbeitnehmerüberlassung genannt — wird oft missverstanden. Dabei ist das Prinzip einfach und für viele der schnellste Weg in einen festen Job. Wir erklären, wie es abläuft und worauf Sie achten sollten.
Das Grundprinzip
Bei der Zeitarbeit sind Sie fest bei einem Personaldienstleister angestellt — nicht beim Einsatzbetrieb. Der Dienstleister schließt mit Ihnen einen regulären Arbeitsvertrag und setzt Sie bei Kundenunternehmen ein. Sie erhalten Ihren Lohn also vom Dienstleister, arbeiten aber im Alltag beim Einsatzbetrieb mit.
Ihre Rechte in der Zeitarbeit
- Fester Arbeitsvertrag: unbefristet oder befristet, mit allen gesetzlichen Ansprüchen wie Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
- Equal Pay: Nach neun Monaten im selben Betrieb haben Sie grundsätzlich Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft.
- Branchenzuschläge: In vielen Branchen gelten Tarifzuschläge, die den Verdienst schrittweise erhöhen.
Der typische Ablauf
- Sie bewerben sich beim Personaldienstleister und lernen Ihren Ansprechpartner kennen.
- Gemeinsam wird ein passender Einsatz gesucht — nach Qualifikation und Wohnortnähe.
- Sie starten beim Einsatzbetrieb, bleiben aber beim Dienstleister angestellt.
- Häufig folgt die Übernahme in die Festanstellung beim Einsatzbetrieb.
Der größte Vorteil: die Brücke in die Festanstellung
Für uns als COOP GmbH ist Zeitarbeit kein Selbstzweck, sondern ein Hilfsmittel zum Übergang: Beide Seiten lernen sich im Arbeitsalltag kennen, bevor ein fester Vertrag entsteht. Mehr dazu auf unserer Seite Zeitarbeit in Jena — oder direkt in unseren aktuellen Stellenangeboten.
Weiterführend: Vertiefende Hintergründe und Praxistipps rund um das Thema Zeitarbeit finden Sie im Blog rund um Zeitarbeit.


