Auch Beschäftigte in einem Minijob haben einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird und Urlaubstage nicht genommen wurden, müssen diese in der Regel finanziell abgegolten werden.
Übersicht
- Minijobber haben grundsätzlich die gleichen Urlaubsansprüche wie andere Arbeitnehmer, jedoch angepasst an ihre individuellen Arbeitstage.
- Nicht genommene Urlaubstage müssen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Regel ausgezahlt werden.
- Die Urlaubsabgeltung wird sozialversicherungsrechtlich als Einmalzahlung behandelt.
- Durch die Auszahlung kann die Verdienstgrenze eines Minijobs vorübergehend überschritten werden.
- Ein einmaliges und nicht vorhersehbares Überschreiten führt jedoch häufig nicht automatisch zum Wegfall des Minijobstatus.
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Arbeitgeber sollten darauf achten, dass die Urlaubsabgeltung dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Beschäftigungsverhältnisses zugeordnet wird.
Dadurch kann sich das beitragspflichtige Arbeitsentgelt erhöhen, ohne dass der Minijob unmittelbar zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird.
Fazit
Die Urlaubsabgeltung bei Minijobs ist ein wichtiger Bestandteil der ordnungsgemäßen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Obwohl die Auszahlung offener Urlaubsansprüche zu einer Überschreitung der Verdienstgrenze führen kann, bleibt der sozialversicherungsrechtliche Status des Minijobs häufig erhalten.
Quelle: https://www.haufe.de/personal/entgelt/minijob-umgang-mit-urlaubsabgeltungen_78_317152.html


