Mit dem geplanten Einkommensteuerreformgesetz 2027 möchte die Bundesregierung insbesondere kleine und mittlere Einkommen steuerlich entlasten. Dafür sind mehrere Anpassungen bei Freibeträgen, Steuersätzen und steuerlichen Vergünstigungen vorgesehen.
Für Arbeitnehmer kann dies zu einer geringeren Steuerbelastung und damit zu mehr Nettoeinkommen führen. Für Arbeitgeber könnte diese Reform Änderungen in der Lohnabrechnung und teilweise höhere Kosten verursachen können.
Übersicht des aktuellen Gesetzesentwurfs
- Der Grundfreibetrag soll ab 2027 auf 12.564 Euro steigen und 2028 auf 12.900 Euro erhöht werden.
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll um 200 Euro angehoben werden.
- Das Kindergeld soll ab 2027 auf 267 Euro pro Monat und Kind steigen und sich 2028 auf 272 Euro erhöhen.
- Der Spitzensteuersatz soll erst bei höheren Einkommen greifen.
- Für besonders hohe Einkommen ist eine Ausweitung beziehungsweise teilweise Erhöhung des Reichensteuersatzes vorgesehen.
- Steuerfreie Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge werden attraktiver, da der begünstigte Grundlohn von 50 auf 75 Euro angehoben werden soll.
- Die steuerliche Förderung für Handwerkerleistungen wird reduziert.
- Bei Minijobs soll der pauschale Lohnsteuersatz von derzeit 2 Prozent auf 5 Prozent steigen.
Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
Viele Beschäftigte könnten von höheren Freibeträgen und einer geringeren Steuerlast profitieren. Insbesondere Arbeitnehmer mit kleinen und mittleren Einkommen dürften künftig mehr Netto vom Brutto behalten.
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Für Unternehmen bringen die geplanten Änderungen sowohl organisatorische als auch finanzielle Auswirkungen mit sich. Lohnabrechnungssysteme müssen an neue Freibeträge und Steuertabellen angepasst werden.
Besonders relevant sind auch die geplanten Änderungen bei Minijobs. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse könnten künftig mit höheren Kosten verbunden sein.
Fazit
Die geplante Steuerreform 2027 könnte für viele Beschäftigte spürbare finanzielle Vorteile bringen. Gleichzeitig entstehen für Arbeitgeber neue Anforderungen bei der Lohnabrechnung und in einzelnen Bereichen höhere Personalkosten.
Quelle: https://www.haufe.de/personal/entgelt/einkommensteuerreformgesetz-2027_78_696382.html


