BAG-Urteil zur Elternzeit: Einmal beantragt heißt nicht automatisch widerrufbar

  Das BAG hat mit einer aktuellen Entscheidung für mehr Klarheit bei der Elternzeit gesorgt. Arbeitnehmer können eine bereits beantragte Elternzeit nicht einfach einseitig zurücknehmen, selbst wenn sich die persönlichen Lebensumstände vor Beginn der Elternzeit deutlich verändern. Der Ausgangsfall Ein Arbeitnehmer hatte für ein Jahr Elternzeit beantragt. Noch vor Beginn der Elternzeit trennte er sich…